Rechtsprechung
ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Außerdordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Internet; Speicherung von Dateien pornographischen Inhalts auf Dienstserver; Versand von Dateien pornographischen Inhalts per E-Mail; Entbehrlichkeit einer Abmahnung; Verstoß gegen Arbeitsordnung; Schwere der ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LAG Köln, 17.02.2004 - 5 Sa 1049/03
Internet; Kündigung; Weiterbeschäftigung
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Dies gilt insbesondere dann, wenn, wie im vorliegenden Fall, der Arbeitgeber in einer sogenannten Arbeitsordnung (Bl. 39 ff d. A., konkret Ziffer 10 "Nutzung von Firmeneinrichtungen") zwar ausdrücklich die Nutzung von E-Mail und Internet / Intranet für außerdienstliche Zwecke verbietet, andererseits aber keine bestimmten Sanktionen an die Verletzung dieses Verbots knüpft (so auch LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03).In der Regel ist die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungsanlagen sowie das private Telefonieren von einem Dienstanschluss nicht ohne ein ausdrückliches Verbot und eine vorausgegangene einschlägige Abmahnung geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen (LAG Köln v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03 m. w. N.).
Dies ist zwar im Allgemeinen in der Rechtsprechung außerordentlich umstritten (s. nur ArbG Frankfurt v. 03.01.2002 Az 2 Ca 5340/01, NZA 2002 S. 1093, LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03;… ArbG Düsseldorf Urt. v. 01.08.2002 Az 4 Ca 3437/01).
- ArbG Frankfurt/Main, 02.01.2002 - 2 Ca 5340/01
Herunterladen pornografischer Dateien am Arbeitsplatz
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Dies ist zwar im Allgemeinen in der Rechtsprechung außerordentlich umstritten (s. nur ArbG Frankfurt v. 03.01.2002 Az 2 Ca 5340/01, NZA 2002 S. 1093, LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03;… ArbG Düsseldorf Urt. v. 01.08.2002 Az 4 Ca 3437/01). - ArbG Düsseldorf, 01.08.2001 - 4 Ca 3437/01
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Dies ist zwar im Allgemeinen in der Rechtsprechung außerordentlich umstritten (…s. nur ArbG Frankfurt v. 03.01.2002 Az 2 Ca 5340/01, NZA 2002 S. 1093, LAG Köln Urt. v. 17.02.2004 Az 5 SA 1049/03; ArbG Düsseldorf Urt. v. 01.08.2002 Az 4 Ca 3437/01).
- BAG, 04.06.1997 - 2 AZR 526/96
Kündigung eines U-Bahn-Zugfahrers wegen Volltrunkenheit bei außerdienstlicher …
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Im Vertrauensbereich ist eine Abmahnung dann entbehrlich, wenn es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit der Arbeitnehmer ohne weiteres erkennen konnte und dessen Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG Urt. v. 04.06.1997, Az 2 AZR 526/96 - AP Nr. 137 zu § 626 BGB). - BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 649/94
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Entbehrlich ist eine Abmahnung nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände vorgelegen haben, aufgrund derer sie als nicht erfolgversprechend angesehen werden konnte, etwa wenn der Arbeitnehmer eindeutig nicht gewillt ist, sich vertragsgerecht zu verhalten und bestimmte Vertragsverletzungen hartnäckig und uneinsichtig fortsetzt (st. Rspr. BAG s. BAG-Urt. v. 26.01.1995 Az. 2 AZR 649/94 - AP Nr. 34 § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung). - BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus ArbG Oberhausen, 13.04.2005 - 3 Ca 2976/04
Dies gilt insbesondere bei gegen den Arbeitgeber gerichteten Vermögensdelikten (BAG Urt. v. 10.02.1999 Az. 2 ABR 31/98 - AP 42 § 15 KSchG 1969).